Bildmaterial kann im Hochschulumfeld für unterschiedliche Bedürfnisse eingesetzt werden. In Form von Fotos, Grafiken, GIFs, etc. können beispielsweise Vorlesungsinhalte visuell verdeutlicht werden. Während Grafiken die Bedeutung einer Thematik veranschaulichen, kann eine Karikatur einen guten Einstieg in einen neuen Themenblock bieten.
Hierbei muss jedoch auf den Urheberschutz geachtet werden. Der Urheberschutz dient dem Schutz von geistigen Schöpfungen und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.
Ist man selbst der Urheber, kann das eigene Bildmaterial selbstverständlich problemlos verwendet und verbreitet werden. Oft greifen wir bei der Suche allerdings auf Datenbestände aus Internet zurück. Hier muss genau darauf geachtet werden, dass das Bildmaterial nicht urheberrechtlich geschützt ist. Wird der Urheberrechtsschutz nicht beachtet, kann der unbefugte Verwender je nach Schwere des Verstoßes mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen belangt werden.
Es gibt jedoch auch Bildmaterial, das von dem Urheber für Dritte freigegeben wird. Dieses Bildmaterial fällt zum Beispiel unter die sogenannten Creative Commons (CC)-Lizenzen. Die unterschiedlichen CC-Lizenzen sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss zum Beispiel bei CC-BY-Lizenzen auf die Namensnennung des Urhebers geachtet werden. Vollkommen frei und ohne weitere Bedingungen sind dagegen CC-Zero-Lizenzen. Je nach CC-Lizenz darf das Bildmaterial verändert und verwendet werden.
Einen ausführlichen Bericht über weitere Quellen für frei verfügbares Bildmaterial findest du hier.