Frei verfügbares Audiomaterial

Für die Lehre sind traditionelle Inhalte in Form von Bildmaterial und Text unverzichtbar um Informationen zu vermitteln. Eine Studie zu audiovisuellen Bildungsmedienformaten hat jedoch gezeigt, dass besonders durch das Verwenden von audiovisuellen Medien ein erhöhter Lernerfolg erzielt werden kann. Im Kontext der Lehre kann die Einbindung von Audiomaterial also förderlich für den Lernerfolg sein. 
Wie bei der Verwendung von Bildmaterial muss auch hier auf den Urheberschutz geachtet werden. Er dient dem Schutz von geistigen Schöpfungen und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.

Selbst aufgezeichnete Audiospuren wie zum Beispiel ein „Voice Over“ einer Präsentation oder aufgenommene Geräusche können selbstverständlich frei verwendet werden. Wird jedoch auf Datenbestände aus dem Internet zurückgegriffen, muss genau darauf geachtet werden, dass diese frei zugänglich und nicht urheberrechtlich geschützt sind. Frei nutzbares Audiomaterial erkennt man an der CC-Lizenz. Je nach CC-Lizenz dürfen Dateien frei genutzt, verändert und verbreitet werden. CC-Lizenzen können in den Filtereinstellungen von Suchmaschinen wie beispielsweise Google leicht eingestellt werden. Alternativ werden auf Seiten wie freesound.org freie Audiodateien zur Verfügung gestellt. freesound.org ist eine kollaborative Datenbank von CC-lizensierten Audiodateien. Beim Upload wählt der Urheber für die Audiodatei, neben einer eigenen Lizenz von freesound.org, eine der folgenden CC-Lizenzen an die sich die Nutzer der jeweiligen Audiodateien halten müssen:

– Zero (cc0)
– Attribution (by)
– Attribution noncommercial (by-nc)

Eine übersichtliche Darstellung aller CC-Lizenzen findest du hier.

Frei verfügbares Bildmaterial

Bildmaterial kann im Hochschulumfeld für unterschiedliche Bedürfnisse eingesetzt werden. In Form von Fotos, Grafiken, GIFs, etc. können beispielsweise Vorlesungsinhalte visuell verdeutlicht werden. Während Grafiken die Bedeutung einer Thematik veranschaulichen, kann eine Karikatur einen guten Einstieg in einen neuen Themenblock bieten.

Hierbei muss jedoch auf den Urheberschutz geachtet werden. Der Urheberschutz dient dem Schutz von geistigen Schöpfungen und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.

Ist man selbst der Urheber, kann das eigene Bildmaterial selbstverständlich problemlos verwendet und verbreitet werden. Oft greifen wir bei der Suche allerdings auf Datenbestände aus Internet zurück. Hier muss genau darauf geachtet werden, dass das Bildmaterial nicht urheberrechtlich geschützt ist. Wird der Urheberrechtsschutz nicht beachtet, kann der unbefugte Verwender je nach Schwere des Verstoßes mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen belangt werden.

Es gibt jedoch auch Bildmaterial, das von dem Urheber für Dritte freigegeben wird. Dieses Bildmaterial fällt zum Beispiel unter die sogenannten Creative Commons (CC)-Lizenzen. Die unterschiedlichen CC-Lizenzen sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss zum Beispiel bei CC-BY-Lizenzen auf die Namensnennung des Urhebers geachtet werden. Vollkommen frei und ohne weitere Bedingungen sind dagegen CC-Zero-Lizenzen. Je nach CC-Lizenz darf das Bildmaterial verändert und verwendet werden.

Einen ausführlichen Bericht über weitere Quellen für frei verfügbares Bildmaterial findest du hier.