OER des Monats | Künstliche Intelligenz

Im Jahr 1996 bezwang “Deep Blue” den damaligen amtierenden Schachweltmeister Gerri Kasparow.

Die Besonderheit: Deep Blue ist kein Mensch sondern ein von IBM entwickelter Schachcomputer. Je nach Stellungstyp berechnete der Computer zwischen 100 und 200 Millionen Stellungen pro Sekunde und trifft auf Grundlage dieser Informationen seine Entscheidungen. In einem Wettkampf aus sechs Partien unter Turnierbedingungen ließ der Computer den Weltmeister keine Chance. Innerhalb von 19 Zügen schlug der Computer Kasparow.

Werfen wir gemeinsam einen Blick in die Gegenwart:
Sprachassistenten lesen uns jeden Wunsch von den Lippen ab, Streaming-Dienste blenden uns auf unseren Interessen basierend Vorschläge ein und Tesla will uns bald autonom quer durch das Land fahren.
Was damals revolutionär war, ist heute allgegenwärtig – die künstliche Intelligenz.

Doch wie genau funktioniert das eigentlich?

In diesem Videobeitrag wird euch künstliche Intelligenz in fünf Minuten erklärt:

Auch im Kontext der Hochschullehre wird die Thematik der künstlichen Intelligenz zunehmend an Relevanz gewinnen. 

OER des Monats | Snakify

Unser Alltag verlagert sich in den letzten Jahren immer mehr in die digitale Welt. 
Doch Webseiten wie Facebook, Amazon oder YouTube müssen aufwendig programmiert werden.
 Zum Beispiel mit Python – eine der „mächtigsten“ Programmiersprachen.

Doch wir alle fangen mal klein an und müssen die Basics verstehen bevor wir uns mit umfangreicheren Aufgaben auseinandersetzten können.

Snakify ist ein digitaler Einführungskurs in die Programmiersprache Python 3. Laut der eigenen Webseite sind aktuell 24.000 Studenten eingeschrieben.
Zu 15 Programmier-Themen werden insgesamt über 100 Codierungsproblemen in steigender Schwierigkeit angeboten. So können Studierende ihre Programmierfähigkeiten testen und verbessern.

Die Besonderheit: Studierende können eine Lehrkraft angeben.

Mit dieser Funktion hat die Lehrkraft einen genauen Überblick über den Fortschritt der Studierenden. 
So eignet sich Snakify besonders gut, um theoretische Vorlesungen mit praktischen Elementen nachzuarbeiten und das angeeignete Wissen so zu festigen.

Frei verfügbares Audiomaterial

Für die Lehre sind traditionelle Inhalte in Form von Bildmaterial und Text unverzichtbar um Informationen zu vermitteln. Eine Studie zu audiovisuellen Bildungsmedienformaten hat jedoch gezeigt, dass besonders durch das Verwenden von audiovisuellen Medien ein erhöhter Lernerfolg erzielt werden kann. Im Kontext der Lehre kann die Einbindung von Audiomaterial also förderlich für den Lernerfolg sein. 
Wie bei der Verwendung von Bildmaterial muss auch hier auf den Urheberschutz geachtet werden. Er dient dem Schutz von geistigen Schöpfungen und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.

Selbst aufgezeichnete Audiospuren wie zum Beispiel ein „Voice Over“ einer Präsentation oder aufgenommene Geräusche können selbstverständlich frei verwendet werden. Wird jedoch auf Datenbestände aus dem Internet zurückgegriffen, muss genau darauf geachtet werden, dass diese frei zugänglich und nicht urheberrechtlich geschützt sind. Frei nutzbares Audiomaterial erkennt man an der CC-Lizenz. Je nach CC-Lizenz dürfen Dateien frei genutzt, verändert und verbreitet werden. CC-Lizenzen können in den Filtereinstellungen von Suchmaschinen wie beispielsweise Google leicht eingestellt werden. Alternativ werden auf Seiten wie freesound.org freie Audiodateien zur Verfügung gestellt. freesound.org ist eine kollaborative Datenbank von CC-lizensierten Audiodateien. Beim Upload wählt der Urheber für die Audiodatei, neben einer eigenen Lizenz von freesound.org, eine der folgenden CC-Lizenzen an die sich die Nutzer der jeweiligen Audiodateien halten müssen:

– Zero (cc0)
– Attribution (by)
– Attribution noncommercial (by-nc)

Eine übersichtliche Darstellung aller CC-Lizenzen findest du hier.

Frei verfügbares Bildmaterial

Bildmaterial kann im Hochschulumfeld für unterschiedliche Bedürfnisse eingesetzt werden. In Form von Fotos, Grafiken, GIFs, etc. können beispielsweise Vorlesungsinhalte visuell verdeutlicht werden. Während Grafiken die Bedeutung einer Thematik veranschaulichen, kann eine Karikatur einen guten Einstieg in einen neuen Themenblock bieten.

Hierbei muss jedoch auf den Urheberschutz geachtet werden. Der Urheberschutz dient dem Schutz von geistigen Schöpfungen und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.

Ist man selbst der Urheber, kann das eigene Bildmaterial selbstverständlich problemlos verwendet und verbreitet werden. Oft greifen wir bei der Suche allerdings auf Datenbestände aus Internet zurück. Hier muss genau darauf geachtet werden, dass das Bildmaterial nicht urheberrechtlich geschützt ist. Wird der Urheberrechtsschutz nicht beachtet, kann der unbefugte Verwender je nach Schwere des Verstoßes mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen belangt werden.

Es gibt jedoch auch Bildmaterial, das von dem Urheber für Dritte freigegeben wird. Dieses Bildmaterial fällt zum Beispiel unter die sogenannten Creative Commons (CC)-Lizenzen. Die unterschiedlichen CC-Lizenzen sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss zum Beispiel bei CC-BY-Lizenzen auf die Namensnennung des Urhebers geachtet werden. Vollkommen frei und ohne weitere Bedingungen sind dagegen CC-Zero-Lizenzen. Je nach CC-Lizenz darf das Bildmaterial verändert und verwendet werden.

Einen ausführlichen Bericht über weitere Quellen für frei verfügbares Bildmaterial findest du hier.

OER | Was ist OER?

Nie hatten Lehrkräfte Zugriff auf mehr Bildungsmaterialien – der Digitalisierung sei Dank. Doch mit dem wachsenden Angebot fällt es zunehmend schwieriger zu erkennen, welche Materialien für die Lehre geeignet sind und welche aus Urheberrechtsgründen nicht verwendet werden dürfen.

Bei genau dieser Problematik schaffen sogenannte OER (Open Educational Resources) Abhilfe. OER sind Bildungsmaterialien jeglicher Art, die durch eine offene Lizenz frei verfügbar sind. Darunter fallen einzelne Dokumente oder Videos, aber auch vollständige Kurse.
Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass jedes frei zugängliche Dokument auch eine OER ist. So findet man online auch viele Bildungsmaterialien die zwar frei zugänglich sind, durch das Fehlen einer entsprechenden Lizenz jedoch nicht eindeutig den OER zugeordnet werden können.

Durch die freie Verwendung können Materialien problemlos von Lehrenden und Studenten verwendet, bearbeitet und verbreitet werden. Dadurch entstehen völlig neue Arten der Zusammenarbeit. Außerdem stellen die OER eine Entlastung der Lehrkräfte da. Diese sind nicht gezwungen Lehrmaterialien selbst zu erstellen, sondern können auf einen großen Bestand bereits erstellter Bildungsmaterialien zurückgreifen.
OER sind zum Beispiel auf dem OER-Portal Niedersachsen zu finden, das sich aktuell noch in der Betaphase befindet.

Weitere Informationen zu OER in der Hochschulbildung gibt es hier.