Für die Lehre sind traditionelle Inhalte in Form von Bildmaterial und Text unverzichtbar um Informationen zu vermitteln. Eine Studie zu audiovisuellen Bildungsmedienformaten hat jedoch gezeigt, dass besonders durch das Verwenden von audiovisuellen Medien ein erhöhter Lernerfolg erzielt werden kann. Im Kontext der Lehre kann die Einbindung von Audiomaterial also förderlich für den Lernerfolg sein. Wie bei der Verwendung von Bildmaterial muss auch hier auf den Urheberschutz geachtet werden. Er dient dem Schutz von geistigen Schöpfungen und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.
Selbst aufgezeichnete Audiospuren wie zum Beispiel ein „Voice Over“ einer Präsentation oder aufgenommene Geräusche können selbstverständlich frei verwendet werden. Wird jedoch auf Datenbestände aus dem Internet zurückgegriffen, muss genau darauf geachtet werden, dass diese frei zugänglich und nicht urheberrechtlich geschützt sind. Frei nutzbares Audiomaterial erkennt man an der CC-Lizenz. Je nach CC-Lizenz dürfen Dateien frei genutzt, verändert und verbreitet werden. CC-Lizenzen können in den Filtereinstellungen von Suchmaschinen wie beispielsweise Google leicht eingestellt werden. Alternativ werden auf Seiten wie freesound.org freie Audiodateien zur Verfügung gestellt. freesound.org ist eine kollaborative Datenbank von CC-lizensierten Audiodateien. Beim Upload wählt der Urheber für die Audiodatei, neben einer eigenen Lizenz von freesound.org, eine der folgenden CC-Lizenzen an die sich die Nutzer der jeweiligen Audiodateien halten müssen:
– Zero (cc0)
– Attribution (by)
– Attribution noncommercial (by-nc)
Eine übersichtliche Darstellung aller CC-Lizenzen findest du hier.